Sofortiger Handlungsbedarf besteht bei Einsturz gefährdeten Bauwerken, insbesondere bei schlanken Vorsatzschalen eines mehrschaligen Mauerwerks. Ursache dafür können unsachgemäße Bauausführung oder Schädigungen durch diverse Einflüsse sein.
Sofern es das Gefüge zulässt, kann geschädigtes Mauerwerk durch eine nachträgliche Verankerung gesichert werden. Dazu nutzen wir in der Regel allgemeine, von der Bauaufsicht zugelassene Verankerungssysteme. Aber auch spezielle, objektspezifisch entwickelte Ankersysteme, an deren Entwicklung wir selbst mitwirken, kommen zum Einsatz.
Verankerungen in Stützmauern gegen Erdreich sind selbstverständlich auch möglich.